Winterausrüstung

Andere Vorschriften für die Winterausrüstung im Ausland

05.12.11

Autofahrer, die sich mit ihren Fahrzeugen zu dieser Jahreszeit ins Ausland begeben, sollten sich vorher über die benötigte Winterausrüstung informieren.

 
In anderen Ländern gelten andere Mindestprofiltiefen © TÜV SÜDIn anderen Ländern gelten andere Mindestprofiltiefen

Obwohl sich der Winter in diesem Jahr mit seinem Einzug viel Zeit lässt, dürfen die Straßenverhältnisse auf gar keinen Fall unterschätzt werden. Schon allein wegen der Temperaturen, die bei Nacht regelmäßig unter den Nullpunkt fallen, gilt es vorsichtig zu sein – schließlich droht stellenweise Glatteis. Für Autofahrer bedeutet dies, auf den Winter vorbereitet sein zu müssen. In Deutschland gelten diesbezüglich relativ weiche Vorschriften. Im Grunde wird lediglich vorausgesetzt, dass man mit geeigneter Bereifung unterwegs ist.

Viele Kraftfahrer nehmen an, dass im Ausland dieselben Vorschriften und Rahmenbedingungen gelten. Allerdings darf man sich diesbezüglich nicht täuschen. In einigen Ländern, gelten deutlich strengere Vorschriften, weshalb es schnell passieren kann, dass man dagegen verstößt und somit in einen Konflikt mit den Gesetzeshütern gerät. Kraftfahrer sollten daher vor Auslandsfahrten überprüfen, ob sie die jeweils geltenden Vorschriften für die Winterausrüstung erfüllen.

Vor allem bei der Bereifung gibt es Unterschiede

Ein ganz wesentliches Thema ist die Winterbereifung. In Deutschland müssen die Reifen den jeweiligen Straßenverhältnissen gerecht werden. Im Wesentlichen bedeutet dies, mit Winterreifen unterwegs sein zu müssen. Wie der ADAC mitteilt, gelten in anderen Ländern strengere Vorschriften.

Man blicke nur nach Österreich, wo die Gesetzeshüter bei den Reifen deutlich genauer hinblicken. Dies gilt besonders für die Mindestprofiltiefe. Anders als in Deutschland gelten keine 1,6 Millimeter. Stattdessen muss sich die Profiltiefe von Winterreifen auf mindestens 4 Millimeter belaufen. Wer mit weniger Profiltiefe unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Laut ADAC lassen sich Bußgelder in solchen Fällen verhindern, wenn die Reifen um Schneeketten ergänzt bzw. diese montiert werden.

Weitere Besonderheiten in Sachen Winterausrüstung

Eine vergleichsweise besondere Vorschrift rund um das Thema Winterausrüstung gilt in Schweden. In Schweden schreibt die Gesetzgebung vor, dass Autofahrer für den Zeitraum von Anfang Dezember bis Ende März eine Schneeschaufel mit sich führen müssen.

Die Experten vom ADAC halten das Mitführen einer Schneeschaufel auch in Deutschland für sinnvoll. Außerdem wird dazu geraten, Eiskratzer, Anti-Beschlag Tücher, Handfeger, Taschenlampe und Handschuhe im Fahrzeug aufzubewahren, damit man für den Winter in jedem Fall gerüstet ist.

   

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