Dienstwagen

Dienstwagen – mit und ohne Einschränkungen erhältlich

Einen Dienstwagen bekommt man gewöhnlich von seinem Arbeitgeber gestellt. Manche stehen zur freien Verfügung, andere ausschließlich für Dienstfahrten.

 

In vielen Berufsbereichen bekommt man einen Dienstwagen gestellt. Allerdings gibt es bei den Einzelheiten der Überlassung gravierende Unterschiede, je nachdem, für wen man arbeitet. Es gibt die Form des reinen Dienstwagens, der wirklich ausschließlich und nur dafür gedacht ist, im Dienst genutzt zu werden. Solche Fahrzeuge findet man häufig im öffentlichen Dienst und bei der Polizei. Diese Dienstwagen werden von vielen verschiedenen Personen während ihrer Arbeitszeit genutzt und genau so sehen sie auch häufig aus. Da niemand sich für das Fahrzeug verantwortlich hält, kümmert sich auch niemand wirklich darum. Die Innenräume dieser Autos sehen meistens zum gruseln aus. Die Sitze sind verschmutzt, die Fußräume vermüllt und auch die Karosserie hat schon deutlich bessere Tage gesehen. Viele, die solche Dienstwagen fahren, handeln auch beim Ein- und Ausparken frei nach dem Motto „ist doch nicht meiner“.

Dann gibt es die Spezies Dienstwagen, die ihrem Fahrer zur freien Verfügung gestellt werden. Das heißt, die Person kann ihr eigenes Fahrzeug abmelden und verkaufen, weil der Dienstherr einen Dienstwagen als eigenes Fahrzeug zur Verfügung stellt. Ganz im Gegensatz zu der erstgenannten Gattung von Dienstwagen, steht es dem Fahrer also frei, sein Auto nach belieben auch in der Freizeit zu nutzen. Steuern und Versicherung werden dabei vom Arbeitgeber bezahlt, ebenso wie anfallende Reparaturen. Das einzige, worum der Angestellte sich noch kümmern muss, ist das Tanken.

Die dritte Variante des Dienstwagens fällt in die ganz gehobene Klasse. Dabei handelt es sich nämlich um den Dienstwagen mit integriertem Chauffeur. Ist man allerdings von Beruf Politiker, sollte man dieses Privileg mit Vorsicht genießen. Der Steuerzahler, der das Ganze ja schließlich letztendlich finanziert, sieht es nämlich nicht gerne, wenn mit seinem Geld Vergnügungsfahrten finanziert werden. Zu dieser Kategorie zählt unter anderem auch, wenn man dem Gatten das Fahrzeug zur Verfügung stellt. So manch ein Politiker ist an diesem Umstand schon gescheitert. Angehörige anderer Berufszweige, die sich in der bevorzugten Situation befinden, einen Dienstwagen mitsamt Chauffeur gestellt zu bekommen, müssen sich um solche Kleinigkeiten meist keinen Kopf machen. In einem Großteil der Fälle steht ihnen das Auto inklusive Fahrer sowohl Tag und Nacht zur Verfügung.