Sicherheit

ESP ist Pflicht bei neuen Automodellen geworden

08.12.11

Neue Fahrzeugmodelle müssen künftig serienmäßig mit ESP ausgestattet sein. Ab 2014 gilt die Ausstattungspflicht mit ESP sogar für alle Fahrzeuge.

 
Die Ausrüstungsraten von ESP © BoschDie Ausrüstungsraten von ESP

Von ESP, dem elektronischen Stabilitäts-Programm haben die meisten Autofahrer schon einmal gehört. Hierbei handelt es sich um ein Sicherheitssystem, das maßgeblich zur Verhinderung von Unfällen beiträgt. Viele Autofahrer sind sich dieser Tatsache überhaupt nicht bewusst, weshalb beim Autokauf oftmals nicht darauf geachtet wird, ob sich ESP bei einem Fahrzeug mit an Bord befindet.

Dabei trägt ESP maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit auf unseren Straßen bei. Wie Dr. Werner Struth, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Control Systems mitteilt, handelt es sich beim ESP direkt nach dem Sicherheitsgurt um das wichtigste Sicherheitssystem im Fahrzeug. Immerhin kann ESP bis zu 80 Prozent aller Schleuderunfälle vermeiden.

ESP ist nun Pflicht bei allen neuen Fahrzeugmodellen

Weil ESP einen solch immensen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leistet, hat die EU beschlossen, dass neue Fahrzeugmodelle grundsätzlich mit ESP ausgestattet sein müssen. Seit dem 1. November dieses Jahres ist es für die Hersteller von Pkw verpflichtend, die Fahrzeuge neuer Modellreihen mit ESP auszustatten.

In wenigen Jahren sollen die Vorschriften sogar noch einmal verschärft werden. Ab dem 31. Oktober 2014 gilt die ESP Pflicht für sämtliche Neufahrzeuge. Die Modellreihe spielt dann keine Rolle mehr: Fahrzeuge, die für die europäischen Markt bzw. für die EU produziert werden, müssen über ESP verfügen.

Autofahrer brauchen nicht verunsichert sein

Es gibt Autofahrer, die aufgrund dieser Richtlinien verunsichert sind und daher die Frage stellen, ob sie ihre Fahrzeuge noch im Straßenverkehr einsetzen können. Diesbezüglich kann eine vollständige Entwarnung gegeben werden. Die Richtlinien wurden den Autoherstellern auferlegt, nicht den privaten Autofahrern.

Außerdem beziehen sich die Vorschriften auf die Automobilproduktion. Die zum 1. November in Kraft getretene ESP-Pflicht gilt für neue Fahrzeugmodelle. Wenn Autohersteller neue Modellreihen einführen, so müssen diese Fahrzeuge grundsätzlich mit ESP ausgestattet sein. Bestehende Fahrzeugmodelle, die bereits am Markt angeboten werden, sind nicht betroffen – deshalb können auch bedenkenlos Neufahrzeuge gekauft werden, die noch nicht über ESP verfügen. Doch ab dem 31. Oktober 2014 ist auch hiermit Schluss: Auch bestehende Modelle, die sich in Produktion befinden, benötigen ESP. Es ist zu ergänzen, dass Autofahrer grundsätzlich gut damit beraten sind, sich für Fahrzeuge mit ESP zu entscheiden.

   

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