KFZ-Zulassung

Vor dem Losfahren führt Ihr Weg zur KFZ-Zulassung

Eine KFZ-Zulassung muss bei jedem Auto gemacht werden, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Sie ist also Pflicht und bei Fehlen sogar strafbar.

 

Wenn man ein Auto im Straßenverkehr bewegen möchte, muss man zwingend eine KFZ-Zulassung vornehmen. Diese lässt man auf dem Straßenverkehrsamt vornehmen. Dazu benötigt man einen gültigen Personalausweis mit aktueller Anschrift, einen Fahrzeugbrief mit Betriebserlaubnis und eine Versicherungsbestätigung in Form der Doppelkarte. So eine Zulassung muss man jedoch nicht zwingend selbst vornehmen. Es gibt viele Autohäuser, die ihren Kunden diesen Weg abnehmen und die Zulasung im Service inbegriffen haben. Zumeist übernehmen die Autohäuser die Kosten, die durch die Anmeldung erfolgen.

Auf der KFZ-Zulassungsstelle, die zum Straßenverkehrsamt gehört, hat man die Wahl zwischen Kennzeichen, die vom Amt vergeben werden oder auch einem Wunschkennzeichen. Bei den Wunschkennzeichen gibt es aber Ausnahmen, die nicht vergeben werden dürfen. Dazu zählt unter anderem die Buchstabenkombination SS. Diese verweist auf einen dunklen Abschnitt in Deutschlands Geschichte. Kombinationen, die mit dem Holokaust und dem zweiten Weltkrieg überhaupt in Verbindung gebracht werden können, sind generell von der Vergabe ausgeschlossen. Eine Besonderheit bilden hier die Städtekennzeichen. So steht HH für Hamburg, HB für Bremen oder auch DD für Dresden.

Diese Städtekennzeichen sind bei der KFZ-Zulassung nicht frei wählbar, da das Auto in der Stadt angemeldet wird, in der es auch bewegt wird. Wählbar ist lediglich die zweite Buchstabenkombination und auch die Zahlenkombination. Ist die Wunschkombination jedoch vergeben, wird sie kein zweites Mal aufgeprägt. In einem Stadtbezirk kommt also jede Kombination nur ein einziges Mal vor. Die Registrierung des PKW ist sowohl wegen der Steuern als auch wegen eventueller Ermittlungen notwendig. Wenn einem das Auto geklaut wird, hilft es meist wenig, den Autotyp und die Farbe anzugeben. Das Kennzeichen kann da schon viel hilfreicher sein.

Eine KFZ-Zulassung ist also auf jeden Fall immer Pflicht. Wird man auf der Straße von der Polizei angehalten und hat ein ungültiges oder gar überhaupt kein Kennzeichen, muss man das erklären können. So etwas wird nicht gern gesehen und ist strafbar. Ein Auto, das nicht zugelassen ist, ist ja auch nicht versichert. Es stellt also ein erhöhtes Risiko dar. Wenn man also unnötigen Ärger vermeiden möchte, sollte man das Auto zwingend anmelden. Viele Händler lassen daher Autos ohne Zulassung gar nicht erst vom Gelände fahren. Diese dürfen höchsten auf einem Auflieger transportiert werden.