Parken auf Gehwegen

was man über das Parken auf Gehwegen wissen muss

Beim Parken auf Gehwegen herrscht oftmals Unkenntnis bei den Autofahrern und Fussgängern vor. Auf dieser Seite wird die ganze Sache aufgeklärt.

 

Beim Parken handelt es sich um ein vergleichsweise heikles Thema, das unter Umständen immer wieder für Schwierigkeiten sorgt. Zumeist sind diese Schwierigkeiten oder auch Unklarheiten vor allem auf den Kenntnisstand der Autofahrer zurückzuführen: In einigen Situationen wissen die Leute einfach nicht genau, was erlaubt ist und was nicht – zwar wurde dieses Wissen einst in der Fahrschule vermittelt, doch diese Zeit liegt natürlich schon sehr weit zurück.

Zu einem dieser Themen, das im Hinblick auf das Thema Parken immer wieder für Unklarheit sorgt, ist das Parken auf Gehwegen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer ihre Fahrzeuge auf Gehwegen abstellen. Später kommt es dann zu Streitigkeiten mit den Ordnungsbehörden, mit den Anwohnern oder auch mit Fußgängern. Die Fußgänger beschweren sich über versperrte Gehwege, die Autofahrer klagen hingegen über fehlende Möglichkeiten. In gewisser Hinsicht haben beide Seiten Recht: Der Fußgänger benötigt den Gehweg natürlich, schließlich soll er nicht auf der Straße gehen müssen. Der Autofahrer hingegen muss über eine Möglichkeit verfügen, sein Fahrzeug irgendwo abzustellen.

Letzten Endes ist es allerdings so, dass der Fußgänger Recht hat: Im steht die Nutzung des Gehwegs zu und der Autofahrer muss nach einer anderen Möglichkeit zum Parken suchen. Das Parken auf Gehwegen ist nicht gestattet, da dieser Weg für die Fußgänger gedacht ist und man diese in Gefahr bringt, müssten diese auf die Straße ausweichen. Das Parken auf den Gehwegen ist in erster Linie deshalb so sehr verbreitet, weil die Autofahrer ihre Fahrzeuge schützen möchten: Sie möchten sie ein Stück auf den Gehweg ziehen beziehungsweise dort abstellen, damit die Fahrbahn breiter ist und somit die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass das eigene Auto von einem anderen Fahrzeug beschädigt wird.

Anstatt auf Gehwegen zu parken, lautet die Devise an beziehungsweise direkt neben den Gehwegen zur parken. Diese Art zu Parken ist im Grunde genommen überall erlaubt, sofern die Fahrbahn dadurch nicht zu sehr eingeschränkt beziehungsweise geschmälert wird. Hier gilt es den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beziehungsweise die Mindestbereite zu berücksichtigen. Auf diese Weise darf nahezu in allen Straßen geparkt werden, es sei denn, die Mindestbreite kann nicht erreicht werden oder es besteht ein Parkverbot.