Ausnahme vom Fahrverbot

Ausnahme vom Fahrverbot erlangen und wieder fahren

Es beseht die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Fahrverbot zu erhalten. Dann darf man trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen. Hier steht wie es geht.

 

Leider kann es in der Praxis relativ schnell vorkommen, dass man seinen Führerschein für kürzere oder auch für längere Zeit abgeben muss und man somit einem Fahrverbot unterliegt. Im Grunde genommen muss man nur einmal zu schnell gefahren sein – dies kann schon ausreichen, damit der Führerschein von den Behörden einbehalten wird, man zudem ordentlich Punkte in Flensburg kassiert und auch noch eine beachtliche Geldstrafe bezahlen muss.

Nun gibt es einige Leute, die auf ihr Fahrzeug und somit auch auf ihren Führerschein angewiesen sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie nur mit dem Auto zum Arbeitsplatz gelangen können. In solchen Fällen kommt es öfters vor, dass die Betroffenen darauf abzielen, eine Ausnahme vom Fahrverbot zu erzielen. Das Prinzip ist einfach: Es wird versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, so dass man trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen und somit mit dem Auto fahren darf.

Die Tatsache, dass man solch eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, hat sich natürlich längst herumgesprochen und viele Menschen interessieren sich für dieses Thema. Immerhin ist es so, dass es relativ viele Autofahrer gibt, die ihren Führerschein abgeben mussten und dennoch gern mit dem Auto zur Arbeit fahren würden.

Allerdings ist es gar nicht so einfach, eine Ausnahme vom Fahrverbot zu erwirken. Es ist nicht so, dass man einfach ein Amt aufsucht und dort einfach nur ein Formular ausfüllt. Stattdessen muss die Ausnahme über einen gerichtlichen Beschluss erwirkt werden. Dies bedeutet, dass man einen vergleichsweise hohen Aufwand in Kauf nehmen und zudem auch Geld aufbringen muss, um sein Ziel zu erreichen. Mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten.

Dies bedeutet, dass man sich im Vorfeld erst einmal mit einem Anwalt in Verbindung setzen muss. Es gilt ein Gespräch zu vereinbaren, in welchem die Sachlage gemeinsam erörtert wird. Ein erfahrender Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, wird dann meistens relativ schnell sagen können, wie es um die Chance bestellt ist, die Ausnahme zu erwirken. Hier ist es einfach wichtig, sich im Vorfeld von einem Rechtsexperten beraten zu lassen – denn letzten Endes sollte man den Gang vor Gericht nur dann anstreben, wenn auch tatsächlich die Chance besteht, das Ziel zu erreichen und die Ausnahme zu erwirken.