Knöllchen aus dem Ausland besser ernst nehmen

Niederlande lassen Bußgelder bei deutschen Autofahrern gezielt eintreiben

27.08.12

Autofahrer sollten sich im Ausland an das geltende Verkehrsrecht halten. Zunehmend mehr Länder lassen die Bußgelder von deutschen Behörden eintreiben.

 
Ausländische Knöllchen werden immer häufiger auch in Deutschland vollstreckt © panthermedia.net/Dieter BrockmannAusländische Knöllchen werden immer häufiger auch in Deutschland vollstreckt

Leider gibt es Kraftfahrer, die geltendes Verkehrsrecht im Ausland nicht immer ganz so ernst nehmen. So mancher Autofahrer hält sich bei Autobahnfahrten im Ausland nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, weil mit einem Knöllchen nicht gerechnet wird. Oft gehen die Verkehrssünder davon aus, dass ihnen die ausländischen Behörden nichts anhaben können.

Dies ist jedoch eine große Fehleinschätzung. Bereits seit 2010 besteht die Möglichkeit, Bußgelder EU-weit einzutreiben. Das geltende EU-Recht gestattet es, derartige Maßnahmen durchzuführen in Kooperation durchzuführen. Wenn zum Beispiel ein Autofahrer aus Deutschland zu schnell in Spanien unterwegs ist, haben die spanischen Behörden die Möglichkeit, das Bußgeld in Deutschland vollstrecken zu lassen.

Niederländische Behörden verschicken fleißig Bußgeldbescheide

Deutschland unterstütz seine Nachbarstaaten hierbei aktiv: Wenn der Verkehrssünder auf die zweite Mahnung nicht reagiert, wird das deutsche Bundesamt für Justiz eingeschaltet. Das Amt setzt sich mit dem Verkehrssünder in Verbindung und stellt sicher, dass die Strafe bezahlt wird. Es wird tätig, sofern zwei Voraussetzungen als erfüllt gelten. Zum einen muss der Bußgeldbescheid in deutscher Sprache verfasst sein, zum anderen muss sich das Bußgeld auf mindestens 70 Euro belaufen.

Ein EU-Mitgliedsstaat, der laut Informationen des ADAC von dieser Möglichkeit besonders häufig Gebrauch macht, sind die Niederlande. Die niederländischen Behörden verstehen sich darauf, Bußgeldbescheide in deutscher Sprache zu verfassen und die offenen Bußgelder anschließend eintreiben zu lassen. Hierbei scheinen sie äußerst konsequent zu sein: Wer in den Niederlanden einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht begeht, muss auch in Deutschland mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Knöllchen aus dem Ausland sind oft richtig teuer

Zahlreiche Kraftfahrer sind schockiert, wenn Bußgeldbescheide aus dem Ausland eintreffen. Zwar wird häufig angenommen, dass bereits in Deutschland sehr hohe Bußgelder festgesetzt werden. Allerdings trifft dies nur bedingt zu. Je nach Art des Verstoßes werden im Ausland noch wesentlich höhere Bußgelder verhängt.

Auch hier ist es wieder so, dass die Niederlande ganz weit vorne mitspielen. Laut dem ADAC sind die niederländischen Behörden wenig zimperlich, wenn am Steuer mit dem Handy telefoniert wird. Was in Deutschland mit 20 Euro geahndet wird, kostet in den Niederlanden mit 220 Euro das Elffache. Zudem scheuen die Niederländer nicht davor zurück, Mahnungen an satte Bußgeldaufschläge zu koppeln. Wer die zweite Mahnung erhält, muss bis zu 50 Prozent Aufschlag entrichten.

   

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