Führerscheinentzug

Mit Führerscheinentzug werden schwere Vergehen im Verkehr bestraft

Wer betrunken mit dem Auto unterwegs ist oder permanent zu schnell fährt, riskiert den Führerscheinentzug. Das Fahrverbot kann Monate oder Jahre dauern.

 

Der Führerscheinentzug wird vom Gericht angeordnet, wenn sich ein Autofahrer ein besonders schweres Vergehen im Straßenverkehr zu schulden kommen lässt. Ein besonders häufiger Grund für die Einziehung der Fahrerlaubnis ist Alkohol am Steuer. Doch auch wer innerhalb relativ kurzer Zeit (in der Regel zwei Jahre) 18 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei ansammelt, darf für eine Weile nicht mehr hinters Steuer.

Manchmal reicht aber auch ein einziges Fehlverhalten für den Führerscheinentzug. Das gilt vor allem, wenn der Fahrer extrem gefährliche Situationen bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn herbeiführt. Zu wenig Abstand zum Vordermann, falsches und rücksichtsloses Überholen – das kann zum Verlust des Führerscheins führen, wenn die Polizei in der Nähe ist oder andere Verkehrsteilnehmer den Raser anzeigen. Die Dauer des Fahrverbots hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Der Führerscheinentzug ist normalerweise eine vorübergehende Strafe, und nach einer gewissen Zeit erhält der Betroffene die Fahrerlaubnis zurück. Manchmal allerdings ist der Entzug des Führerscheins auch von Dauer. War das Delikt, das zu der Strafe führte, besonders gravierend, muss der Autofahrer wieder von neuem zur Fahrschule und seine Fahrerlaubnis neu erwerben. Und das ist häufig nur dann möglich, wenn er zuvor nachgewiesen hat, dass er auch geeignet ist, wieder ein Fahrzeug zu führen. Ermittelt wird das in einem Prüfverfahren, das der Volksmund Idiotentest nennt. Die korrekte Bezeichnung lautet medizinisch-psychologisches Gutachten, kurz: MPU. Zwingend vorgeschrieben ist eine MPU zum Beispiel dann, wenn der Führerscheinentzug nach einer Alkoholfahrt mit 1,6 Promille oder mehr angeordnet wird. Ohne einen bestandenen Idiotentest gibt es keine Chance, die Fahrerlaubnis zurückzubekommen.

Welche Vergehen neben Alkoholfahrten sonst noch zum Führerscheinentzug führen, ist im Bußgeldkatalog detailliert geregelt. Die Gerichte haben hier nur wenig Spielraum. Ausnahmen sind allerdings dann möglich, wenn dem Betroffenen ohne Führerschein der Verlust des Arbeitsplatzes drohen würde bzw. wenn ein Unternehmer in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht würde.

Ein weiteres Entgegenkommen gibt es für alle Verkehrssünder: Das Fahrverbot kann bis zu 4 Monate nach Verkündung verzögert werden. Wer im März die Strafe aufgebrummt bekommt, kann zum Beispiel im Urlaub im Juni die Fahrerlaubnis abgeben. Ein zeitlich eng begrenzter Führerscheinentzug, zum Beispiel für einen Monat, kann so in eine Zeit verlegt werden, in der negative Folgen am Arbeitsplatz minimiert werden.