Verkehrssicherheit

ADAC weißt auf fehlendes Wissen über Verkehrsregeln hin

08.09.11

Zahlreiche Verkehrsteilnehmer sind im Bezug auf einige Verkehrsregeln falsch informiert. Typische Irrtümer und Besonderheiten werden aufgezeigt.

 
An Bussen mit Warnblinker gilt es mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren © ADACAn Bussen mit Warnblinker gilt es mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren

Unfälle im Straßenverkehr sind längst nicht immer auf Unachtsamkeit oder technisches Versagen zurückzuführen. Es gibt viele weitere Gründe, weshalb sich immer wieder Unfälle ereignen und dabei Personen verletzt oder gar getötet werden. Bei einem dieser Gründe handelt es sich um falsches Wissen über Verkehrsregeln. Manchmal verhalten sich Verkehrsteilnehmer falsch und merken dies nicht, weil sie selbst der Meinung sind, alles richtig zu tun.

Auf diesen Umstand haben die Verkehrsexperten des ADAC aufmerksam gemacht. Laut dem ADAC existieren mehrere Ursachen, weshalb Verkehrsregeln missachtet oder falsch verstanden werden. So kann es beispielsweise vorkommen, dass der Gesetzgeber einige Verkehrsregeln ändert, doch die Kraftfahrer nichts davon mitbekommen.

Wie man sich im Straßenverkehr richtig verhält

Das beste Beispiel für eine Änderung der Verkehrsregeln ist das Überholen von Bussen. Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es nicht gestattet ist, schneller als mit Schrittgeschwindigkeit an Bussen vorbeizufahren. Zumindest gilt dies für Busse, die mit eingeschaltetem Warnblinker an der Bushaltestelle stehen. In solch einem Fall gilt es das Tempo zu drosseln und mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren. So ist nämlich gewährleistet, dass besser reagiert werden kann, sollten plötzlich Personen vor dem Bus auf die Straße verlaufen.

Diese Besonderheit ist nach wie vor vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst. Dasselbe gilt für die Tatsache, dass die Vorschrift auch für den Gegenverkehr gilt. Ebenso wenig ist es gestattet, Busse auf der Fahrbahn zu überholen, wenn diese mit eingeschaltetem Warnblinker auf eine Bushaltestelle zusteuern.

Hinweise zum Reißverschlussverfahren und dem Durchschlängeln

Auch das Reißverschlussverfahren bereitet Verkehrsteilnehmern immer wieder Schwierigkeiten. Wenn zwei Fahrbahnen auf eine Spur zusammengelegt werden, gilt es vorne bzw. an der Stelle, an welcher die Spuren zusammenlaufen, das Reißverschlussverfahren anzuwenden – auch wenn keine Schilder darauf hinweisen. Die Spurwechsler müssen den Wechsel rechtzeitig mit dem Blinker ankündigen, die anderen Verkehrsteilnehmer im Gegenzug eine Lücke schaffen.

Beim Durchschlängeln an Ampeln, das gerne von Zweiradfahrern betrieben wird, gibt es ebenfalls Wissenslücken. Mofa- und Radfahrer sind tatsächlich dazu berechtigt, allerdings müssen sie ganz rechts fahren und sich zum Halten korrekt einordnen. Motorradfahrern ist das Durchschlängeln hingegen nicht gestattet.

   

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