Anschnallpflicht

Die Anschnallpflicht sollte nicht missachtet werden

Die Anschnallpflicht gibt es nicht umsonst. Viele schlimme Unfälle in der Vergangenheit haben dazu geführt, dass man nur noch so Auto fahren darf und soll.

 

Man fährt nur mal schnell um die Ecke zum Bäcker um ganz fix ein paar Brötchen und ein Brot zu kaufen und ist gleich wieder zurück. Ja, und die ohne sich für diese fünfhundert Meter an zuschnallen. Und dann passiert es. Genau an der ersten Biegung oder Kreuzung kracht es. Es kracht so stark, dass man nach vorne gewirbelt wird und der aufgehende Airbag nicht schnell genug ist, da man in diesem Moment ja nicht angeschnallt war. Das ist natürlich jetzt nur eine schlimme Vorstellung, aber so könnte es passieren, wenn man nicht angeschnallt ist. Die Anschnallpflicht, die in Deutschland schon vor einiger Zeit eingeführt wurde, hat schon ihre Berechtigung.

Um genau zu sein wurde die Anschnallpflicht im Jahre 1976 am ersten Januar verhängt. Die Anschnallpflicht für die Rücksitze folgte im Jahr 1984 am ersten August. Diese gesetzliche Regelung sagt, dass jeder, der in einem Kraftfahrzeug sitzt, welches mit einem Sicherheitsgurt zum Anlegen ausgestattet ist, diesen auch anlegen muss. Wer dies trotzdem nicht tut und sich damit erwischen lässt, riskiert ein Bußgeld. Zur Zeit liegt dieses bei dreißig Euro Verwarnungsgeld.

Aber es wäre ja ärgerlich, wegen solch einer Aktion so viel Geld zu bezahlen. Der Sinn und Zweck der Anschnallpflicht ist schon entsprechend korrekt. Denn der Sicherheitsgurt dient nun mal dem Schutz der Insassen, die sich im Fahrzeug befinden. Im Falle eines Auffahrunfalls oder sonstigen heftigeren Unfällen wirkt sich der Unfall nicht ganz so schlimm auf die Verkehrsteilnehmer aus. Vor allem in Verbindung mit einem Airbagsystem gibt es dem Angeschnallten eine größere Sicherheit. Denn die zwei Systeme arbeiten zusammen. Der Gurt verhindert das nach vorne krachen der Person und der Airbag kann sich rechtzeitig entfalten und so den Sturz nach vorne abbremsen.

Die Anschnallpflicht in Deutschland ist berechtigt, denn viele tödliche Unfälle sprechen und sprachen in der Vergangenheit dafür, dass etwas geändert werden musste. Es gibt allerdings eine kleine Reihe an Ausnahmefällen, die auch kurz erwähnt werden sollen. Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit besteht beispielsweise keine Anschnallpflicht, wie in einer Fußgängerzone etwa. Auch Taxifahrer haben keine Anschnallpflicht. Besser gesagt, solang sie im Auto allein unterwegs sind, haben sie wie jeder anderer Verkehrsteilnehmer auch eine Anschnallpflicht. In dem Moment, in dem sie Fahrgäste transportieren, besteht keine Anschnallpflicht mehr aus Gründen des Selbstschutzes.